Datenschutzbeauftragten
Vereine benötigen einen Datenschutzbeauftragten, wenn mehr als neun Personen des Vereins ständig mit automatisierten Daten umgehen.
Diese Zahl ist schon bei mittelgroßen Vereinen schnell erreicht, besonders dann, wenn es sich um einen Mehrspartenverein handelt, dessen Abteilungen Daten z.B. zur Durchführung von Abteilungsversammlungen erhalten. Nach Aussage von Herrn Sreball, Regierungspräsidium Darmstadt, als zuständiger
Aufsichtsbehörde, gehören auch Übungsleiter zu zu den mit Datenverarbeitung (DV) beschäftigten Personen, wenn sie Teilnehmerlisten nutzen. Es reicht die reine Nutzung der Daten aus, auch wenn die Übungsleiter diese nicht erfassen oder verarbeiten. Vorsicht ist bei der Veröffentlichung von Teilnehmer- oder Ergebnis-Listen geboten. In diesen Fällen sollten sich Vereine die Zustimmung der Betreffenden einholen. Ideal ist eine entsprechende Satzungsbestimmung, siehe Link unten.
Das Bildungswerk des lsb h bietet Datenschutzlehrgänge für Sportvereine an, die von Herrn Dr. Frank Weller, Vorsitzender des lsb h-Landesausschusses Recht, Steuern und Versicherung, durchgeführt werden.
Die nächste Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten findet am 19. Juni 2010 in Hanau statt. Die Kursgebühr beträgt 40 Euro.