Ihr lsb h – Vereinsmanagement: Vereinsförderung und –beratung
Neue Satzungsregelungen ab 2015 hinsichtlich Vorstandsvergütungen Durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz vom März 2013 tritt am 01.Januer 2015 die Änderung des § 27 Absatz 3 Satz 2 BGB in Kraft. Danach gilt zukünftig ein eindeutiges und grundsätzliches Vergü-tungsverbot für Vereinsvorstände. Es heißt dort dann lapidar: Die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich tätig. Die Satzung darf allerdings hiervon abweichen. Konsequenz: Wer seinen Vereinsvorständen […]
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